Wichtige Regeln für Fahranfänger: Verkehrsverstöße im Detail! Endlich ist der Führerschein in der Tasche. Du willst unbedingt ins Auto, aufs Motorrad oder Mofa steigen und dich auf die Straße wagen? Im Straßenverkehr müssen aber einige Regeln beachtet werden. Natürlich werden alle wichtigen Bestimmungen und Gesetze bereits im Theorieunterricht vermittelt, dennoch lohnt es sich die wichtigsten Regeln und Verkehrsverstöße noch einmal ins Gedächtnis zu rufen.
Die Probezeit: Was ist zu beachten? Fahranfänger beginnen direkt nach der Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Probezeit. Sie wurde am 1. November 1986 von der Bundesregierung eingeführt, um schwere Unfälle bei Fahranfängern zu reduzieren und die jungen Fahrer gleichzeitig dafür zu sensibilisieren. Die Probezeit dauert 2 Jahre und kann verlängert werden, wenn der Fahranfänger Verkehrsverstöße begeht. Diese Handlungen gliedern sich in A- und B-Verstöße.
Ein A-Verstoß kann beispielsweise sein:
Illegales Autorennen
Alkohol und Drogen im Verkehr
Fahren über eine rote Ampel
Überholen im Überholverbot
Geschwindigkeitsüberschreitung
B-Verstöße sind zum Beispiel:
Gefährdung sowie Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
Parken auf Straßen ohne Parkerlaubnis
Behinderung der Polizei, Feuerwehr oder Notarztwagen
Handy am Steuer
Illegales Autorennen
Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht, muss an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilnehmen, welches Kosten zwischen 250 und 400 Euro verursacht. Außerdem verlängert sich die Probezeit nochmals um 2 Jahre. Werden zwei weitere A-Verstöße in der verlängerten Probezeit begangen, wird der Führerschein entzogen und der Fahranfänger bekommt mindestens eine 6-monatige Sperrfrist. Erst etwa 3 Monate vor Ablauf dieser Sperre kann er die Fahrerlaubnis neu beantragen.
Eine ausführliche Bußgeldtabelle zu diesem und vielen weiteren Themen findest du auch auf https://www.bussgeld-info.de/
Drogen und Alkohol am Steuer
Fahranfänger sowie junge Fahrer unter 21 Jahren dürfen keinen Tropfen Alkohol trinken, sobald sie sich noch vor das Steuer begeben. Die Promillegrenze wurde für alle Kraftfahrzeugfahrer ab 21 Jahren, die sich nicht mehr in der Probezeit befinden, definiert. Sie dürfen einen Promillewert von maximal 0,5 beim Bedienen eines Fahrzeugs vorweisen. Bei Fahranfängern liegt der erlaubte Wert bei 0,0 Promille. Wer Alkohol getrunken hat und dennoch mit dem Fahrzeug unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld ab 250 Euro.