Führerscheinklassen unserer Fahrschule in Hannover Linden

Du möchtest den Motorradführerschein erwerben oder lieber hinter das Steuer eines Pkw und schon bald den Führerschein der Klasse B in deinen Händen halten? Dann komme zur Fahrschule Wolfgang Koch in Hannover Linden!

Wir bieten dir professionellen Unterricht mit einem erfahrenen Team in allen Führerscheinklassen bis 3,5 Tonnen (kein Lkw). Bei uns lernst du in lockerer, freundlicher Atmosphäre alles, was du benötigst, um die Führerscheinprüfung in Theorie und Praxis sicher zu meistern.

Ob mit dem Mofa, Motorrad oder Auto, Fahren lernen soll Spaß machen – das ist unserer Fahrschule bei allen Führerscheinklassen besonders wichtig. Auch wenn es für dich vieles zu lernen gibt, sollst du mit Freude am Ball bleiben können. Daher nehmen wir uns immer gerne Zeit für dich, falls du Fragen hast oder es Probleme gibt.  
Jeder Fahrschüler ist anders und wir stellen uns in der Fahrschule in Hannover Linden immer individuell auf dich, deine Stärken und Schwächen ein – auf Wunsch findet der Unterricht auch auf Polnisch oder Russisch statt.

Wichtige Infos zu allen
Führerscheinklassen auf einen Blick

Neugierig geworden? Dann nutze doch unsere Online-Anmeldung und schon kann dein persönliches „Abenteuer Führerscheinausbildung“ auch bald losgehen. Hier findest du vorab Infos zu den einzelnen Führerscheinklassen, in denen wir bei uns in Hannover Linden ausbilden. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. 

Klasse B

Kraftwagen bis 3.500 kg zG und max. 9 Plätzen (einschließlich Fahrer)
Mindestalter: 18 oder mit 17 (Begleitetes Fahren)
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Folgende Anhänger dürfen gezogen werden:
Anhänger bis 750 kg zG
Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg 

Klasse BE

Mindestalter: 18
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zG des Anhängers darf max. 3.500 kg betragen.

Klasse B 196

Nur möglich, wenn der Erwerber die Fahrerlaub nis Klasse B 5 Jahre besitzt und mindestens 25 Jahre Alt ist.

Mofa

Mindestalter: 15 Jahre

Höchstgeschwindigkeit 25 km/h


 Klasse A

Beinhaltet A1, A2
Direkter Erwerb
Ab 20 Jahre – für Krafträder bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich)
Ab 21 Jahre – für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
Ab 24 Jahre – für Krafträder bei Direkteinstieg
Keine Befristung der Besitzdauer
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.

Klasse A1

Leichtkrafträder/
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: AM
Kraftrad bis 125 cm² Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kw/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kW Motorleistung.

Klasse A2

Mittelschwere Krafträder
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg
Bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A 1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich. Dies gilt auch für die „Altbesitzer“ eines Führerscheins vor dem 01.04.1980 der Klassen 3 und 4.
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